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WERDET MITGLIED IN UNSEREM VEREIN

DIP e.V.

Den „DIP“ e.V. gibt es seit dem 10. Dezember 2018. Die Gründungsversammlung fand im Vereinsheim des SVD statt. 26 Dickenberger*innen waren Gründungsmitglieder. „Dickenberg noch besser machen“, dieses Motto umschreibt die Ziele unseres Vereins klar und prägnant. Wir wollen die Lebensqualität unseres Ortsteils gezielt verbessern. Dazu greifen wir gezielt Themen auf, um diese als Projekte zu bearbeiten und zu realisieren. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, die Interessen des Dickenbergs offensiv, selbstbewusst und, wenn nötig lautstark, zu vertreten. Die Menschen vom Dickenberg können sich daher gerne an den DIP wenden, wenn es Bedarfe, Wünsche oder Ideen gibt, die auf unserem Dickenberg verbessert werden sollen.

MITGLIEDSANTRAG

Vielen Dank, wir werden Sie in Kürze kontaktieren.

BEITRAGSORDNUNG

Beitragsordnung des Vereins

Dickenberger Interessen und Projekte

Inhaltsverzeichnis

 

Ordentliche Mitgliedsbeiträge

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 EUR.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden erstmals zu Beginn des Vereinsbeitrittes fällig. Die weiteren Beiträge werden zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zu entrichten.

Auf den Einzug des jährlichen Beitrages kann verzichtet werden.

 

Erstattung von Beiträgen

Bereits geleistete Beiträge eines Vereinsmitgliedes werden bei einem Austritt aus dem Verein (Kündigung) nicht anteilig zurückerstattet.

 

Umlagen / Sachleistungen

Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitglieder-versammlung beschlossen werden.

 

Änderung der Beitragsordnung

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages kann nur im Rahmen der Mitglieder-versammlung geändert werden.

Ansonsten kann diese Beitragsordnung vom Vorstand per einstimmigem Beschluss geändert werden.

Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitglieder des Vereins auf der nächsten Mitgliederversammlung, welche auf eine Änderung der Beitragsordnung folgt, über die beschlossenen Änderungen zu informieren und diese zu erläutern.

 

Beschlossen in der Gründungsversammlung am 10.12.2018

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